Recht & Finanzen & Versicherung

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„gelbes Telefonbuch“ – Vorsicht vor Abzocke!

Fragen zum Thema „Transparenzregister“

Rundfunkbeitrag für Vereine?

Es sind wiederholt Fragen aufgetreten, dass Vorstände von Vereinen von der Gebühreneinzugszentrale GEZ betreffend den Rundfunkbeitrag wiederholt in Anspruch genommen und zur Auskunft bzw. zur Zahlung aufgefordert wurden.

Auf Anfrage beim Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio in Köln wurde schriftlich mitgeteilt,

dass Betriebsstätten beitragsfrei sind, in denen Tätigkeiten ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern wahrgenommen werden, unabhängig davon ob für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Mitarbeiter ein Aufwendungsersatz gezahlt wird.

Sollten neben ehrenamtlichen Mitarbeitern auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder geringfügig Beschäftigte tätig sein, ist die Betriebsstätte anmelde-und beitragspflichtig.

Für die Vereine heißt das, dass diese vom Rundfunkbeitrag befreit sind, soweit die Vereinsmitglieder bzw. dritte Personen tatsächlich im Ehrenamt in den Einrichtungen der Vereine tätig sind.

Hinsichtlich der Frage, was unter einer Betriebsstätte zu verstehen ist wird diese wie folgt definiert: „

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht zu ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist.“

Ihr könnt Euch auch auf der Homepage des Beitragsservice ARD ZDF weitergehend informieren:

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/index_ger.html

Sollte folglich der Vorstand eines Vereines in Anspruch genommen werden, sollte dieser auf den tatsächlichen Umstand verweisen, dass die Vereinsmitglieder bzw. dritte Personen alle im Ehrenamt für den Verein tätig sind und insoweit eine Beitragsbefreiung gegeben ist.

Dietmar Dreher

Rechtsanwalt

Ausschussvorsitzender Recht und Finanzen