Ausschuss Recht / Finanzen / Versicherungen

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  Telefon / Fax
  
Vorsitzender:
Dietmar Dreher
Darwinstraße 21
08529 Plauen / Vogtland
Klub: Verein Vogtländischer Carneval e.V.

0177-1676598
recht.finanzen@vsc-ev.de

 

 
Klaus Wöll
Uferweg 202779
Großschönau
Klub: Grußschinner Faschingsclub e.V.
035841-3070
klaus.woell@woell-intax.de
 
Markus Heyne
Heckenweg 3 ; 04349 Leipzig                        Klub: Portitzer Carneval Club e.V.
0341-9218541 markusheyne@aol.com
 
Dirk Hoffmann

Groitzsch

Klub Groitzscher Carneval Club von 1965 e.V.

 

0160-2484908

 

 

 

 

 


(Rechtsanwalt Andreas Richter)

 

Vereinbarung

 

zwischen dem …………………………..

und Name, Vorname ………………………………. geb. am …………….

Straße ………………………………………….

PLZ, Wohnort …………………………………

(Erziehungsberechtigte)

über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen im (Karnevalverein) …………… unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes.

 

1. Der (Verein)……………. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein zur Pflege des karnevalistischen Brauchtums. Dazu wird im Übrigen auf die Satzung des (Verein)…………..verwiesen.

 

2. Ihr Kind (Name, Vorname)……… geb. am ……… möchte in der Tanzgruppe mitwirken. Die Aufgaben der Tanzgruppe des (Verein)……….. umfassen Darbietungen und tänzerische Gestaltungen innerhalb des Programms des (Verein) ……………… vorwiegend in den Abendveranstaltungen in der Zeit vom 11.11. bis zum Aschermittwoch (Samstag nach Aschermittwoch) sowie die Proben. Der (Verein)…….…..… wird die Veranstaltungspläne rechtzeitig bekannt geben. Bei Terminänderungen werden die Teilnehmer schriftlich informiert.

 

3. Die personensorgeberechtigten (Erziehungsberechtigte / Eltern) stimmen der Teilnahme Ihres Kindes gemäß den o.g. Aufgaben im (Verein)……….… zu. Sie bestätigen weiter, dass Ihr Kind körperlich gesund ist und den tänzerischen, sowie gestalterischen Anforderungen der Tanzgruppe des (Verein)…..……….. gerecht werden kann. Im Zweifelsfalle wird angeraten einen Arzt aufzusuchen. Der (Verein)……………. behält sich vor ärztliche Stellungnahmen bzw. Atteste von den Eltern vorlegen zu lassen. Sofern es gesundheitliche Beeinträchtigungen geben sollte, die dennoch die Mitwirkung des Kindes unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, tragen die Eltern allein das dabei bestehende Risiko und die Haftung. Der (Verein)………….. kann deswegen keine Sonderregelungen treffen.

 

4. Eventuelle Freistellungen von der Schule und von anderen Verpflichtungen für die Teilnahme des Kindes an Veranstaltungen des (Verein)…………….. sind von den Eltern eigenständig zu beantragen. Der (Verein)…………… kann lediglich zur Nachweisführung Bestätigungen abgeben.

 

5. Die Hin- und Rückfahrt zu den Veranstaltungsorten bzw. zu den Proben haben die Eltern eigenständig durchzuführen bzw. abzusichern. Eine Aufsichtspflicht des (Verein)…………….. besteht in diesem Falle nicht.

 

6. Der (Verein)…………… besitzt (k)eine Haftpflicht-/Unfallversicherung. (Deshalb haben die Eltern selbst für ausreichenden Versicherungsschutz für ihr Kind zu sorgen).

 

7. Standardkostüme und Kostüme, die im Programm des (Verein)……………. Verwendung finden werden vom (Verein)………………….. kostenfrei zur Verfügung gestellt. Kleidungsstücke, die aus hygienischen Gründen nicht weiter verwendet werden können, haben die Eltern der Kinder selbst zu finanzieren. Dazu gehören z.B. Strumpfhosen, Schuhe, T-Shirts etc. Das Tragen der Kostüme des (Verein)………………….. außerhalb der Veranstaltungen ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vorstandes des (Verein)………………… .

 

8. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wird vereinbart, dass für die Zeit der Veranstaltung und zu den Proben für die Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind und Jugendliche unter sechzehn Jahren, sofern die jeweiligen personensorgeberechtigten Personen nicht anwesend sind eine erziehungsbeauftragte Person durch den Vorstand des (Verein)………… bestimmt und eingesetzt wird. Auf §5 JuSchG wird verwiesen. Der Name wird rechtzeitig bekannt gegeben. Der (Verein)..…………… sichert ab, dass für Kinder bis 14 Jahre die Auftritte in den Veranstaltungen bis spätestens 22.00 Uhr abgeschlossen sind. Die Eltern verpflichten sich ihr Kind um diese Zeit abzuholen bzw. durch eine von Ihnen beauftragte erziehungsbeauftragte oder bevollmächtigte Person abgeholt wird. Gleiches gilt für die Proben.

………………, den

Vorstand des (Verein)……………. Erziehungsberechtigte(r)